AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online – Nimm3 Werbeagentur GmbH (Stand Oktober 2017)

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Nimm3 Werbeagentur GmbH (im Folgenden „Nimm3“ genannt), Mevissenstraße 62A, 47803 Krefeld (AG Krefeld, HRB 10855) und der Kunde.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ist, soweit nicht anders vereinbart, die Entwicklung eines Konzepts für eine Website sowie deren Erstellung. Die Erstellung umfasst grundsätzlich sowohl die inhaltliche und strukturelle Konzeption, die sich am Inhalt des Kunden orientiert, als auch das Design der Website. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus dem Leistungsverzeichnis des dem Vertrag zugrunde liegenden Angebots.
2.2 Gegenstand dieses Vertrages ist weder die Pflege und Wartung der Website, die Aktualisierung von Programmen, noch die Registrierung einer Internet-Domain und/oder Zuverfügungstellung von Speicherplatz für die Website auf einem Server (Hosting).

3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag mit Nimm3 und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von Nimm3 unterbreitete Angebot in Textform bestätigt.

4. Leistungen von Nimm3
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, wird Nimm3 die Website unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik, insbesondere der Software und Plug-ins, erstellen.
4.2 Sofern Nimm3 Drittsoftware und Plug-ins für die Erstellung der Website verwendet, schuldet Nimm3 nur bis zur Abnahme den aktuellen Stand der Technik der genutzten Programme und Plug-ins. Nach Abnahme schuldet Nimm3 keine Updates an Drittprogrammen. Die konkret eingesetzte Software wird dem Kunden bei Übergabe mitgeteilt.
4.3 Nimm3 weist darauf hin, dass ggf. eingesetzte Drittsoftware unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten kann und die Drittsoftware aus Sicherheitsgründen regelmäßig aktualisiert werden muss.
4.4 Nimm3 wird die Website nach Fertigstellung auf dem vom Kunden für das Hosting vorgesehenen Server zugänglich machen.
4.5 Die Erstellung der Website erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch Nimm3 in 3 Phasen:
4.5.1 Konzeptphase: Nimm3 erstellt zunächst ein Grobkonzept/Feinkonzept und ein Designkonzept. Dies beinhaltet insbesondere Definition und Beschreibung des Projektes, Kunden- und Branchenanalyse, Definition der Architektur, Beschreibung der Funktion und Navigation, Festlegung der Inhalte, Entwurf und Visualisierung der Webseite.
4.5.2 Realisierungsphase: Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt Nimm3 auf der Grundlage des vom Kunden freigegebenen Konzepts die Website und nimmt die Contentbefüllung vor.
4.5.3 Go-Live-Phase: Nach Freigabe der realisierten Website durch den Kunden nimmt Nimm3 die Veröffentlichung der Website im Internet vor.

5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, Nimm3 zeitnah, spätestens aber nach Freigabe des Konzepts, die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in digitaler – und idealerweise geordneter – Form zur Verfügung zu stellen.
5.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken und Tabellen.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht in irgendeiner Form gegen die Rechtsordnung verstößt.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, Nimm3 von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus rechtswidrigen Inhalten und aus der Verletzung von Rechten Dritter resultieren. Dies bezieht sich nur auf Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
5.5 Entsprechen Konzept und Entwurf nach 4.5 dieser AGB den vertraglichen Anforderungen, verpflichtet sich der Kunde, diese freizugeben.

6. Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der Website wird eine zweiwöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der Übergabe der Website an den Kunden. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Website und ihrer Übereinstimmung mit den Inhalten aus der Konzept-/Realisierungs- und Go-Live-Phase und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel. Nach Ablauf der Testphase ist der Kunde
zur Abnahme verpflichtet, sofern die Website vertragsgemäß hergestellt ist. Die Abnahme ist in Textform zu erklären.
6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, auch wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der zweiwöchigen Testphase nach Übergabe der Website erklärt, sofern der Abnahme nicht wesentliche Mängel entgegenstehen.
6.3 Nimm3 ist berechtigt, die einzelnen Leistungsphasen nach 4.5 dieser AGB (Konzeptphase, Realisierungsphase, Go-Live-Phase) dem Kunden zur Teilabnahme vorzulegen. Entsprechen die einzelnen Bestandteile den vertraglichen Anforderungen, ist der Kunde zur Teilabnahme verpflichtet.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte
7.1 Nimm3 räumt dem Kunden das ausschließliche und zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Der Kunde hat insbesondere das Recht, die Website zu bearbeiten, zu vervielfältigen und umzugestalten. Das Nutzungsrecht ist nicht auf das Internet beschränkt. Soweit nichts anderes vereinbart wird, werden dem Kunden die Nutzungsrechte auch für sonstige Medien (z.B. Print) eingeräumt.

7.2 Soweit Nimm3 zur Erstellung der Website Fotografien und Bilder Dritter verwendet hat, stellt Nimm3 sicher, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in 7.1 dieser AGB genannten Rechte berechtigt zu sein.
7.3 Nimm3 wird dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin sämtliche Informationen und Unterlagen in Bezug auf für den Kunden im Zuge der Umsetzung des Auftrags erworbene Nutzungsrechte an Fotografien und Bildern Dritter vorlegen. Die Unterlagen werden für den Kunden aufbewahrt. Der Kunde bevollmächtigt Nimm3 mit Auftragserteilung, entsprechende Nutzungsrechte für ihn zu erwerben.
7.4 Die Einräumung dieser Nutzungsrechte gemäß 7.1 wird erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gemäß 11.1 dieser AGB wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB).
7.5 Der Kunde wird Nimm3 im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der Website haftet Nimm3, soweit in 8.2 – 8.5 nicht anders geregelt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme im Sinne von Ziffer 6 dieser AGB.
8.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen bei Abnahme offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit Abnahme gegenüber Nimm3 vorgebracht werden.
8.4 Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt.
8.5 Die Mängelanzeige ist in Schriftform zu erklären.

9. Haftung
9.1 Nimm3 haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
9.2 Die Haftungsbeschränkung nach 9.1 dieser AGB gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Nimm3.
9.3 Nimm3 ist für die Inhalte, die der Kunde bereitgestellt hat, nicht verantwortlich. Nimm3 ist insbesondere nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen oder darauf, ob sie richtig sind und ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen. Es obliegt dem Kunden selbst, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Es steht Nimm3 frei, Rechtsrat zu vermitteln, wenn dies vom Kunden gewünscht wird.
9.4 Nimm3 haftet nicht für Datenverluste, die durch technisch bedingte Upgrades des Content-Management-Systems (wie z.B. WordPress) oder anderer Drittprogramme nach Abnahme der Website entstehen. Gleiches gilt für Datenverluste in Folge von Computerviren, Malware und Angriffen Dritter (Hacks) Dies gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Nimm3.

10. Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
10.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards,
Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.

11. Vergütung
11.1 Nach Abnahme der Website wird Nimm3 dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen.
11.2 Die von Nimm3 in Rechnung gestellten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
11.3 Nimm3 ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich jeweils nach den erbrachten Leistungen (z.B. Konzeptphase, Realisierungsphase, Go-Live-Phase)

12. Kündigung
12.1 Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
12.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Abnahme scheitert, der Kunde seine Pflichten aus § 5 dieser AGB in grober Weise verletzt oder wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
13.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Krefeld.